Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
MutMacherWerk
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) von MutMacherWerk unterliegen den AGB der Müller-Hoch2 OHG (nachfolgend “Anbieter”) und gelten für alle Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter hinsichtlich der vom Anbieter auf seiner Website dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Anwendbares Recht
5.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
5.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.
5.3 Bei Zahlungen in Ländern außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren).
5.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
6. Inhalte der Leistungen und Lehrmaterial
6.1 Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Lehrunterlagen, die dem Kunden gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Leistungserbringung überlassen werden.
6.2 Etwaiges leistungsbegleitendes Lehrmaterial (z. B. Lehrunterlagen) wird dem Kunden ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung des Lehrmaterials in körperlicher Form.
6.3 Der Kunde darf die Inhalte der Leistungen einschließlich gegebenenfalls überlassener Lehrunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis des Anbieters ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, Inhalte der Leistungen oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Lehrunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
7. Abnahme / Mängel
Die digitalen Dienstleistungen der Müller-Hoch2 OHG gelten unmittelbar nach der schriftlichen Fertigstellungsmeldung an den Auftraggeber als erbracht. Die Mitteilung über die Fertigstellung und die Aufforderung zur Abnahme der Dienstleistungen erfolgt in der Regel per E-Mail, in Ausnahmefällen auch per Post. Eine explizite Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls durch den Auftraggeber ist nicht erforderlich.
Der Auftraggeber hat nach Erhalt unserer Fertigstellungsmeldung sieben Kalendertage Zeit, die digitalen Dienstleistungen abzunehmen. Sollten innerhalb dieser Frist keine spezifischen Mängel durch den Auftraggeber benannt werden, die eine Abnahme verhindern, werden die erbrachten Dienstleistungen als abgenommen betrachtet. Diese Regelung basiert auf § 640 Abs. 2 BGB, und der Auftraggeber wird in der Fertigstellungsmeldung ausdrücklich auf die Konsequenz einer fiktiven Abnahme hingewiesen.
Falls zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Übermittlung der Fertigstellungsmeldung keine Abnahme durch den Auftraggeber erfolgt, weil beispielsweise eine Rückmeldung ausbleibt, trägt der Auftraggeber das Risiko jeglicher Verschlechterung oder des Verlusts der Leistungsergebnisse. Zusätzlich sind die Kosten, die durch eine etwaige notwendige Wiederholung der Mitteilung entstehen, vom Auftraggeber zu tragen.
Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren zwölf Monate nach der fiktiven Abnahme, die mit dem Ablauf der siebentägigen Frist ohne Einwand des Auftraggebers eintritt. Ausnahmen von dieser Verjährungsfrist gelten unter denselben Bedingungen wie zuvor beschrieben, einschließlich Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch uns.
Es obliegt dem Auftraggeber, etwaige Mängel unverzüglich nach Kenntnisnahme zu melden und der Müller-Hoch2 OHG eine angemessene Frist für die Behebung zu gewähren. Uns steht das Recht zu, mindestens drei Nachbesserungsversuche vorzunehmen.
8. Haftung
Der Anbieter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
- 8.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, - bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
8.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
9. Anwendbares Recht
9.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
9.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.